Schulordnung

Schulordnung​

Präambel:
Unsere Schule ist ein Ort des gemeinsamen Lernens und Lebens mit einem angenehmen Schulklima, in dem sich jeder wohl fühlen kann. Deshalb gehen wir vertrauensvoll, höflich, tolerant, respektvoll und hilfsbereit mit einander um. Wir verhalten uns so, dass weder unsere Gesundheit noch die anderer gefährdet wird.


Geltungsbereich: Schulgebäude, das unserer Schule zugewiesene Schulgelände und der direkte Weg zwischen Schule und Sporthalle.

Unsere Schule ist eine gebundene Ganztagsschule mit folgenden Unterrichts- und Pausenzeiten:

08:00 – 09:00 Uhr, 1. Stunde
09:00 – 09:20 Uhr, Frühstückspause
09:20 – 10:20 Uhr, 2. Stunde
10:20 – 10:45 Uhr, Hofpause
10:45 – 11:45 Uhr, 3. Stunde
11:45 – 11:55 Uhr, kleine Pause
11:55 – 12:55 Uhr, 4. Stunde
12:55 – 13:30 Uhr, Mittagspause
13:30 – 14:30 Uhr, 5. Stunde
14:30 – 14:40 Uhr, kleine Pause
14:40 – 15:40 Uhr, 6. Stunde

Regeln

  1. Den Anweisungen aller Lehrkräfte und den Anweisungen der schulischen Kräfte ist Folge zu leisten.
  2. Alle Schüler sind pünktlich 2 Minuten vor Unterrichtsbeginn arbeitsbereit an ihrem Platz.
  3. Jacken werden unaufgefordert im Raum abgelegt. Das gilt auch für Kopfbedeckungen, mit Ausnahme derjenigen, die einen religiösen Bezug haben. Kleidung und Accessoires mit verbotenen Symbolen, Kennzeichen oder Aufschriften sind auf dem Schulgelände untersagt.
  4. Die Nutzung von Smartphones und anderen digitalen Geräten ist für alle Schülerinnen und Schüler der Krusensternschule untersagt. Dies gilt für alle aufnahme- und wiedergabefähigen Geräte.
  5. Alle Schüler und Lehrer sind für die Sauberhaltung des Klassenraumes und des Schulhauses verantwortlich.
  6. Mit dem gemeinschaftlichen Eigentum ist sinnvoll und sorgsam umzugehen. Ebenso ist das Eigentum der anderen zu achten. Wer etwas beschmutzt, beschädigt oder zerstört, muss für den Schaden aufkommen.
  7. Beschädigungen sind sofort beim Lehrer oder im Sekretariat zu melden.
  8. Fahrräder und Roller werden auf dem Schulgelände geschoben.
  9. Schulfremde Personen dürfen sich nur nach unverzüglicher Anmeldung im Sekretariat im Schulgebäude oder auf dem Schulgelände aufhalten.

Pausenordnung

  1. Alle Schüler verbringen die Hofpausen ausschließlich auf dem festgelegten Schulhof.
  2. Bei Regen können die Schüler der 5. bis 10. Klassen das Atrium nutzen oder die Unterstellmöglichkeiten auf dem entsprechenden Schulhof.
  3. Der Aufenthalt im Schülercafé ist durch die entsprechende Benutzerordnung geregelt.
  4. Zum Sportunterricht gehen die Schüler am Ende der Hofpause.

Verbote:

  1. Rauchen (Nichtraucherschutzgesetz M-V vom 12.07.2007)
  2. Drogen, drogenähnliche Substanzen, Alkohol und Energydrinks
  3. Mitbringen von Hieb-, Stich- und Schusswaffen und gefährlichen Gegenständen sowie Anscheinswaffen
  4. Mitbringen von Musikboxen
  5. Skates, Boards und Roller jeglicher Art
  6. Mitbringen von Tieren

Verstöße gegen die Schulordnung werden durch Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen laut Schulgesetz §60, §60a MV geahndet und können straf- und zivilrechtliche Folgen haben.

Die Alarmordnung, die Nutzungsordnung für Digitale Endgeräte sowie die Nutzungsordnungen der Fachräume, der Sporthalle, des Atriums und des Schülercafés sind Bestandteil der Schulordnung.

Schulkonferenz
Rostock, 01.08.2026